Pflegekarenz + Pflegeteilzeit: SPÖ erreicht mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Wir wollen Menschen, die Angehörige pflegen, besser unterstützen. Die SPÖ hat erreicht, dass pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit haben. Gelten wird das für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 5 MitarbeiterInnen.

Konkret heißt das: Bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf eines Angehörigen haben ArbeitnehmerInnen das Recht, bis zu einem Monat Karenz zu nehmen oder Teilzeit zu arbeiten. Eine längere Pflegekarenz/teilzeit kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

In der Zeit der Pflegekarenz erhält der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes.