45 Arbeitsjahre sind genug für abschlagsfreie Pension

FPÖ & ÖVP lassen ArbeitnehmerInnen hängen und stimmen gegen abschlagsfreie Pension für zehntausende Menschen

Letzte Woche wurde im Nationalrat beschlossen, dass 45 Arbeitsjahre ausreichen, um abschlagsfrei in Pension gehen zu können.

  • Diese Bestimmung tritt mit 1.1.2020 in Kraft und gilt daher für alle Pensionsantritte ab diesem Zeitpunkt.
  • Egal, ob Alterspension, Invaliditätspension oder Schwerarbeitspension – Voraussetzung: 45 Arbeitsjahre
  • Betroffen davon sind alle ASVG-Versicherte, alle Bauern und Selbständigenicht Beamte.
  • Angerechnet werden 60 Monate Kindererziehungszeiten, sodass für Frauen 480 Beitragsmonate erforderlich sind.

 Die SPÖ wollte gestern zusätzlich sicherstellen, dass auch die Jahrgänge 1954 bis 1957 keine Abschläge in der Pension haben. Davon würden 49.000 Menschen profitieren!  Das sind jene Jahrgänge, die nach Abschaffen der „Hacklerregelung“ trotz 45 Arbeitsjahren bis zu 12,6% Abschläge hatten. Auch ihre Pension sollte mit 1.1.2020 neu berechnet werden. Außerdem sollten auch Präsenz- und Zivildienstzeiten eingerechnet werden.

 Die FPÖ (sowie ÖVP und Neos) hat allerdings dagegen gestimmt: Sie lässt zehntausende ArbeitnehmerInnen hängen! „So schaut die Politik von Kurz und Hofer aus. Das sollen alle schwer arbeitenden Menschen in dem Land wissen, wenn sie am Sonntag in die Wahlkabine gehen“, kritisiert SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.

Außerdem hat die SPÖ in einem Antrag gefordert, dass es die abschlagsfreie Pension bei 45 Arbeitsjahren auch für Beamtinnen und Beamten und für definitiv gestellte Post- und Bahnbedienstete gibt. Auch hier waren FPÖ und ÖVP wieder dagegen.

Hier noch genauere Information wie zB was sind keine Arbeitsjahre, usw. https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionshoehe/Nach_45_Arbeitsjahren_abschlagsfrei_in_Pension.html

Sprechtag der Pensionsversicherungsanstalt ist jeden Mittwoch von 8:00 bis 11:30 und 12:30 bis 13:30 Uhr in der neuen NÖGKK Servicestelle Gänserndorf, Umfahrungsstraße 3 (gegenüber dem ÖBAU Fetter)